Wird ein Kind durch einen Elternteil in einen anderen Mitgliedstaat verbracht, so ist das nur widerrechtlich, wenn dadurch das Sorgerecht des anderen Elternteils verletzt wird. Ob der andere Elternteil sorgeberechtigt ist, entscheidet sich nach nationalen Gesetzen.
Eine staatliche Regelung, nach der ein Vater, der nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, das Sorgerecht nur erlangen kann, wenn es ihm durch eine gerichtliche Entscheidung übertragen wird, verletzt nicht das durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschützte Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.
EuGH, Entscheidung vom 05.10.2010 - C-400/10 PPU
http://curia.europa.eu
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